Grundpflege ist die Unterstützung bei gewöhnlichen und regelmäßig
wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens:
Körperpflege:
Unterstützung beim Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Haare waschen, Kämmen, Rasieren und Toilettengang
Ernährung:
Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, wie z.B. Essen zubereiten, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Mobilität:
Unterstützung beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Mobilisation aus dem Bett / Rollstuhl,
Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
Für Personen die zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld
beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in regelmäßigen Ab-
ständen Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen.
Beratungsbesuch nach § 37.3:
Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich
Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich
Der Beratungsbesuch ist eine hilfreiche Form der praktischen und pflege-
fachlichen Unterstützung, die speziell darauf abzielt, Sie in Ihrer häuslichen
Pflege bestmöglich zu unterstützen und den Hilfebedarf festzustellen. Wir
unterstützen Sie auch bei der Pflegeeinstufung und eventuellen Widersprüchen.
Angehörigenschulung
Wir bestärken Sie als pflegende Angehörige bei der
häuslichen Pflegesituation durch bedarfsgerechte Schulungen.
Hierzu leiten wir Sie an und beraten Sie in der Pflege und Betreuung.
Die Kosten werden von den
Pflegekassen übernommen.
©Angelika Happach. Alle Rechte vorbehalten.
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